Skip to content

Gesuchsteller

Unterstützt werden ausschliesslich gemeinnützige und steuerbefreite Institutionen mit Sitz in der Schweiz. In aller Regel kontaktiert Accentus von sich aus mögliche Projektpartner und lädt zur Einreichung elektronischer Unterlagen ein.

Spontane Fördergesuche haben nur eine geringe Aussicht auf Unterstützung. Sie werden elektronisch beantwortet. Beilagen werden bei einer Ablehnung nicht retourniert.
 

Nicht eingetreten wird auf Unterstützungsanträge

  • von Einzelpersonen (Accentus richtet z.B. keine Stipendien aus)
  • von Institutionen, die nicht in der Schweiz domiziliert sind
  • für Not- und Katastrophenhilfe
  • für politische und religiöse Kampagnen
  • für Projekte, die bereits abgeschlossen sind
  • für Projekte, die nicht in einem Schwerpunktland von Accentus realisiert werden (siehe Textbox unten)

Nicht eingetreten wird überdies auf Anfragen um Beiträge an Budgets ohne Projektbezug sowie an Projekte, welche den inhaltlichen und formalen Kriterien, die nachstehend unter «Antragstellung» aufgeführt sind, nicht entsprechen.

Gesuche an Accentus werden laufend behandelt. Für Fragen im Zusammenhang mit Projekteingaben stehen Ihnen die Projektleiter der Dachstiftung gerne per E-Mail zur Verfügung.

Accentus führt keine Korrespondenz über Absagebescheide von Förderanträgen.

Schwerpunktländer Die Stiftung Accentus unterstützt Projekte von schweizerischen Institutionen, die in folgenden Ländern durchgeführt werden:
  • Schweiz
  • Europa: Georgien, Armenien
  • Afrika: Äthiopien, Kenia, Malawi, Mozambik, Ruanda, Sambia, Senegal, Tansania, Uganda
  • Asien: Indonesien, Kambodscha, Laos, Nepal, Philippinen, Vietnam
  • Lateinamerika: Bolivien, Brasilien, Guatemala
Scroll to top Back to top