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Grundsätzlich
werden ausschliesslich gemeinnützige Institutionen unterstützt, die
in der Schweiz domiziliert und steuerbefreit sind.
Gefördert werden in der Regel Projekte, die den spezifischen Zwecken der
operativen Fonds (Hauptfonds, Personifizierte
Fonds) entsprechen.
In Ausnahmefällen kann eine Unterstützung auch aus dem Allgemeinen
Stiftungsvermögen erfolgen.
An
die eingereichten Unterstützungsgesuche werden hohe Anforderungen gestellt (schlüssige Beschreibung
und Dokumentation des Projektes, transparentes Budget usw.). |
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