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    Grundsätzlich werden ausschliesslich gemeinnützige Institutionen unterstützt, die in der Schweiz domiziliert und steuerbefreit sind.

Gefördert werden in der Regel Projekte, die den spezifischen Zwecken der operativen Fonds (Hauptfonds, Personifizierte Fonds) entsprechen. In Ausnahmefällen kann eine Unterstützung auch aus dem Allgemeinen Stiftungsvermögen erfolgen.

An die eingereichten Unterstützungsgesuche werden hohe Anforderungen gestellt (schlüssige Beschreibung und Dokumentation des Projektes, transparentes Budget usw.).
   
    Allgemeine Anwendungsbedingungen und wichtige rechtliche Hinweise.
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